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Egenroth ein Teil des Freistaat Flaschenhals

Freistaat Flaschenhals


Wir befinden uns im Jahre 50 v. Chr. Ganz Gallien ist von den Römern besetzt…. Ganz Gallien? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern bevölkertes Dorf…

Den Text, den jedes Kind, aus den Asterix-Heften kennt, könnte auch in abgewandelter Form auf Egenroth nach dem 1. Weltkrieg zutreffen.

Der 1. Weltkrieg (1) wurde durch das Unterzeichnen des „Waffenstillstands von Compiègne“ am 11. November 1918 beendet.
Der Friedensvertrag von Versailles wurde am 28. Juni 1919 unterzeichnet und beendete auch formell den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Triple Entente (Frankreich, Großbritannien und Russland) und ihren Verbündeten. Nach der allseitigen Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.

Im Vertrag von Versailles wurde in mehreren Hundert Artikeln die Zukunft Deutschlands geregelt. Die in den Artikeln 428 und 429 beschriebenen besetzten Gebiete haben aber auch Auswirkungen auf Egenroth.

 

Auszug aus dem Versailler Friedensvertrag:

Artikel 428
Als Sicherheit für die Ausführung des vorliegenden Vertrages durch Deutschland werden die deutschen Gebiete westlich des Rheins einschließlich der Brückenköpfe durch die Truppen der alliierten und assoziierten Mächte während eines Zeitraumes von 15 Jahren besetzt, der mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages beginnt.

Artikel 429
Wenn die Bedingungen des gegenwärtigen Vertrages durch Deutschland getreulich erfüllt werden, so soll die im Artikel 428 vorgesehene Besetzung nach und nach in folgender Weise eingeschränkt werden:
1. Nach Ablauf von fünf Jahren werden geräumt: der Brückenkopf von Köln und die Gebiete nördlich einer Linie, die dem Laufe der Ruhr, dann der Eisenbahnlinie Jülich-Düren-Euskirchen-Rheinbach, ferner der Straße von Rheinbach nach Sinzig folgt, und die den Rhein bei dem Einfluß der Ahr trifft, wobei die vorhin genannten Straßen, Eisenbahnen und Orte außerhalb der besagten Räumungszone bleiben.
2. Nach Ablauf von zehn Jahren werden geräumt: der Brückenkopf von Coblenz und die Gebiete nördlich einer Linie, die an dem Schnittpunkte der Grenzen Belgiens, Deutschlands und Hollands beginnt, etwa vier Kilometer südlich Aachen verläuft, dann bis zum Höhenrücken von Vorst-Gemünd verläuft, dann östlich der Eisenbahnlinie des Urfttales, dann über Blankenhain, Waldorf, Dreis, Ulmen bis zur Mosel, diesem Flusse von Bremm bis Nehren folgt, dann über Kappel und Simmern der Höhenlinie zwischen Simmern und dem Rhein folgt und diesen Fluß bei Bacharach erreicht, wobei alle genannten Orte, Täler, Straßen und Eisenbahnen außerhalb der Räumungszone bleiben.
3. Nach Ablauf von 15 Jahren werden geräumt: der Brückenkopf von Mainz, der Brückenkopf von Kehl und der Rest des besetzten deutschen Gebiets.
Wenn zu diesem Zeitpunkte die Sicherheiten gegen einen nicht herausgeforderten Angriff Deutschlands von den alliierten und assoziierten Regierungen nicht als ausreichend betrachtet werden, so kann die Entfernung der Besatzungstruppen in dem Maße aufgeschoben werden, wie dies zur Erreichung der genannten Bürgschaften für nötig erachtet wird.

 


 

Da nicht ganz Deutschland besetzt wurde, wurden auch um die Bückenköpfe Koblenz (von den Amerikanern besetzt) und Mainz (von den Franzosen besetzt) auf einem Kartenblatt zwei halbkreisförmige Linien mit einem Radius von 30 Kilometer gezogen. Die beiden Besatzungszonen überlappten sich jedoch nicht und hinterließen folglich einen freien Raum zwischen sich. Dieser freie, nicht besetzte Raum hatte die Form eines Flaschenhalses und umschloss neben Egenroth auch die Orte Lorch, Lorchhausen, Kaub, Sauerthal, Ransel, Wollmerschied, Welterod, Zorn und Strüth. Das Gebiet hatte insgesamt rund 8.000 Einwohner.

 

 

Da die betroffenen Gemeinden ehemals zu drei verschiedenen Landkreisen gehörten, fühlte sich niemand für die Verwaltung verantwortlich. Am 03. Januar 1919 bestimmte das Oberpräsidium Kassel, dass der Landrat des Kreises Limburg, Robert Büchting, die kommunale Verwaltung übernehmen sollte, da Limburg an der Lahn die nächstgelegene unbesetzte Kreis- und Gerichtsstadt war. Der Landrat Büchting gab diese Aufgabe an den Lorcher Bürgermeister Pnischeck ab, dem daraufhin die Verwaltung unterstellt war. Eine seiner Entscheidungen war es, Notgeld für den Flaschenhals drucken zu lassen.

Die Versorgung des Freistaats erwies sich als äußerst schwierig, da die Eisenbahnen nicht mehr in der Region hielten. Auch die Straßenverbindung zwischen Zorn und Egenroth innerhalb der unbesetzten Zone konnte nicht genutzt werden, da ein Teilstück dieser Straße durch das von Franzosen besetzte Gebiet verlief.

Aus diesem Grund kam es Nachts zu einem regen Schmuggelverkehr. Aus dem besetzten Rheingau wurde zum Beispiel Wein durch den Wald nach Lorch und Kaub geschmuggelt und in den dortigen Kellern gelagert um ihn vor dem Zugriff der Franzosen  zu retten.

Die Auswirkungen auf Egenroth waren nach Erzählungen eher gering, da der Lebensunterhalt vorwiegend in selbstständigen, landwirtschaftlichen Betrieben erzeugt wurde. So war die Versorgungslage ähnlich wie in den vorangegangenen Kriegstagen.

Am 25. Februar 1923 besetzten die Franzosen schließlich die Region und nahmen Bürgermeister Pnischeck in Gewahrsam. Sie zogen erst am 16. November 1924 ab, da die Besetzung gegen den Versailler Vertrag verstieß.

 

 

(1) Der Krieg begann am 28. Juli 1914 mit der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien. Am 30. Juli befahl Russland die Generalmobilmachung zur Unterstützung Serbiens. Daraufhin erklärte das Deutsche Reich als Bündnispartner Österreich-Ungarns Russland am 1. August den Krieg.



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